Liebe Schulgemeinschaft,
das Schulministerium informiert Sie und uns über die Folgen, die sich aus dem Auslaufen der Coronaverordnungen für die Schulen in NRW ab dem 31. Januar 2023 ergeben.
Die Informationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- In der Schule kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
- Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1. Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
- Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat in der Schule entfällt. Restbestände werden ausgegeben.
Nachstehend finden Sie die ausführlicheren Informationsschreiben der Ministerin an Erziehungsberechtigte und SuS.
- Brief der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler
- Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten
Wir danken Ihnen und Euch für Unterstützung, Verständnis und Geduld.
Die Schulleitung