Die Lehrerkonferenz wählt für die Dauer von vier Jahren einen Lehrerrat, dem mindestens drei, höchstens fünf Lehrer*innen angehören. Dieser Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrer*innen und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.

Seine wichtigsten Aufgaben sind:

  • Beratung der Schulleitung
  • Beteiligung an Entscheidungen der Schulleitung gemäß Personalvertretungsgesetz, z.B. Anstellung, Entlassung, Dienstzeugnisse, Mehrarbeit
  • Beantragung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Gemeinwohls (Lehrerausflüge, Ehrungen im Kollegium usw.)

Der Lehrerrat berichtet einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit.

VorsitzenderMitglieder
Herr W. Mertens
Herr Schöttler
Herr Hill
Herr Rühle
(Stand: 16.09.2021)