Haus- und Pausenordnung
Präliminarien
Wir alle gehen respektvoll miteinander um. Die Hausordnung steht unter dem Grundsatz der Rücksichtnahme, Toleranz und Achtung gegenüber allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft. Sie dient dem Ziel, einen geordneten Unterrichtsablauf und eine freundliche Atmosphäre zu ermöglichen. Beides ist wichtig für ein Miteinander in Bildung und Erziehung. Auch die Arbeit des Reinigungspersonals verdient Rücksicht und Unterstützung.
Auf einen Blick
In den großen Pausen verlassen i.d.R alle SuS1 das Schulgebäude.
Die SuS der Klassen 5 und 6 halten sich auf dem Wallgraben auf.
Die SuS der Mittelstufe halten sich auf den Schulhöfen auf.
Die SuS der Oberstufe halten sich auf den Schulhöfen, im Café Böhnchen, in der Galerie, in der SuS-LuL-Bibliothek oder vor dem Schultor auf.
Alphabetisierte Bestimmungen zu den verschiedenen Geltungsbereichen der
Haus- und Pausenordnung
Altbau
- Der gesamte Altbau ist während der Pausen kein Aufenthaltsbereich (Ausnahmen: Aufenthalt der Sek II im Café Böhnchen und in der SuS-LuL-Bibliothek).
- SuS aller Jahrgangsstufen dürfen sich nur in Absprache mit KoordinatorInnen, StufenleiterInnen oder LuL vor dem Lehrerzimmer oder den Büros aufhalten.
Bibliothek
Die Nutzung der SuS-LuL-Bibliothek ist durch ihre Nutzungsordnung und die Anweisungen von Frau Unger geregelt.
In den Pausen dürfen lediglich SuS der Sek II die Bibliothek besuchen.
SuS der Sek I dürfen im Rahmen der Öffnungszeiten in der Außenstelle der Bibliothek im UG des Altbaus Bücher ausleihen.
Eigenverantwortliches Arbeiten
- SuS der Oberstufe erhalten ihre Aufgaben über LOGINEO LMS oder über das Sekretariat.
- Die eigenverantwortliche Arbeit kann in der LuL-SuS Bibliothek, im Café Böhnchen oder einem freien Kursraum erfolgen.
Klassen- und Kursräume
- Besondere Rücksichtnahme ist im Umgang mit dem Mobiliar und den unterschiedlichen technischen Medien notwendig.
- Die SuS stellen nach der letzten Unterrichtsstunde die Stühle auf den Tisch (außer donnerstags), schließen die Fenster und säubern die Umgebung der Tische. Die Lehrkraft kontrolliert, wann im jeweiligen Raum die letzte Lerngruppe anwesend ist (Plan an den Innentüren der Klassen- und Kursräume).
- Die Mülltrennung und Organisation der Entsorgung des Papiermülls in den Klassenräumen liegt in der Verantwortung der Klassen.
- Die Lehrkraft verschließt die Medienschränke und die Türen der Klassen- und Kursräume.
Mediennutzung
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind ohne unterrichtlichen Zusammenhang und ohne die Erlaubnis der Lehrkraft streng verboten.
- Digitale Endgeräte müssen während der Unterrichtszeit und in den Pausen ausgeschaltet sein. Eingeschaltete digitale Endgeräte werden eingesammelt. Die Rückgabe erfolgt nach dem Unterricht durch die Schulleitung mit einer Benachrichtigung an die Eltern.
Ausnahmen: Für die Verwendung im Unterricht oder in dringenden Fällen kann durch die Lehrperson eine Erlaubnis ausgesprochen werden. SuS der Sek II können digitale Endgeräte in den Pausen und in der unterrichtsfreien Zeit ausschließlich auf den Schulhöfen, in der Galerie, in der SuS-LuL-Bibliothek und im Café Böhnchen benutzen.
Bei Leistungsüberprüfungen werden eingeschaltete digitale Endgeräte als Täuschungsversuch angesehen.
Neubau
- Der gesamte Neubau ist in den Pausen zu räumen. Die SuS der Unterstufe begeben sich auf den Wallgraben, die SuS der Mittel- und Oberstufe suchen ihre Pausenbereiche auf.
- Den SuS der Unter- und Mittelstufe ist es gestattet, sich zu Beginn der Pause in der Außenstelle des Café Böhnchens mit Proviant einzudecken. Anschließend begeben sie sich umgehend in ihre Pausenbereiche.
- Nur SuS der Oberstufe ist der Aufenthalt in der Galerie gestattet.
Pausenhöfe
Die Pausenhöfe gliedern sich in die Bereiche oberer und unterer Hof sowie den Bereich Delle
und Wallgraben:
- Auf dem oberen Hof ist das Ballspiel an den Tischtennisplatten oder mit Softbällen erlaubt.
- Auf dem Wallgraben ist das Ballspiel mit Softbällen ebenfalls erlaubt.
Pausenzeiten
- Die Pausen finden von 9:50 bis 10:10 sowie von 11:40 bis 12:00 Uhr statt.
- An Langtagen gibt es eine Mittagspause von 13:30 bis 14:15 Uhr.
- Während der Doppelstunden findet keine offizielle Pause statt. Bei kurzen Unterrichtsunterbrechungen aus pädagogischen Gründen ist ein Aufenthalt der Lerngruppe auf den Fluren nicht zulässig.
Regenpause
- Eine Mitteilung über die Rundsprechanlage durch das Sekretariat kündigt eine „Regenpause“ an.
- Bei Regen verbringen die SuS die Pause in den Kurs- und Klassenräumen (nicht Fachräumen), in denen ihr nächster Unterricht stattfindet. Die Türen müssen dann geöffnet bleiben. Die Aufsicht erfolgt gemäß Aufsichtsplan „Regenpause“. Die Aufsichten schließen die Kurs- und Klassenräume auf.
Sicherheitsbestimmungen
- Jegliche Aktivitäten, die andere gefährden können (z.B. Schneeballwerfen, Werfen mit Kastanien, Skateboardfahren o.ä.), sind verboten.
- Die Flurfenster müssen abgeschlossen bleiben.
- Die Nothebel der Türen, soweit vorhanden, dürfen nur im Notfall betätigt werden.
- Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Die Benutzungsordnungen für spezielle Bereiche (z. B. Schulküche, Café Böhnchen, Lehrer-Schülerbibliothek, Theaterkeller …) sind strikt einzuhalten.
Toiletten
Besondere Rücksichtnahme ist auch bei der Benutzung der Toiletten- und Sanitäranlagen
notwendig:
- Toilettengänge während des Unterrichts erfolgen nur in Ausnahmefällen und nur alleine (SuS der Sek I lassen ihre Mobiltelefone im Klassenraum).
- Während der Pausen sind ausschließlich die von den Schulhöfen erreichbaren Toiletten zu nutzen.
Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt zu Schulbeginn und nach den Pausen pünktlich.
- Vor Schulbeginn schließt die Frühaufsicht gemäß Aufsichtsplan die Außen- und Flurtüren auf (8:10 Uhr).
- Nach dem ersten Gong schließen die LuL Klassen- und Kursräume auf (Ausnahme NW-Räume).
Verlassen des Schulgeländes
- Das Verlassen des Schulgeländes während des Schulvormittags ist SuS der Sek I nicht gestattet. Eine Ausnahme kann im Einzelfall von der Toraufsicht erteilt werden.
- Für das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause der SuS der Sek I – ab Klasse 7 – bedarf es einer Einverständniserklärung der Eltern, die in der Schülerakte abgeheftet wird.
- SuS der Sek II dürfen sich in den Pausen vor dem Schultor oder im Bereich der Delle aufhalten.
- Sportklassen verlassen in der Regel in Gruppen das Schulgelände für den Weg zu den Sporthallen und dem Schwimmbad.
Verpflegung
- Der Verkauf für SuS der Unter- und Mittelstufe erfolgt ausschließlich über die Außenstelle des Café Böhnchens in der Galerie.
- Der Verkauf für SuS der Oberstufe erfolgt im Café Böhnchen bzw. über das Außenfenster desselben.
Wallgraben
Der Wallgraben ist der Pausenbereich der 5. und 6. Klassen. Er bietet die Möglichkeit zu Lauf-
und Ballspielen.
Wege der Sek I Schülerinnen und Schüler
Für Erledigungen während der Pausen (Lehrerzimmer, Sekretariat, Schülerbibliothek, Verkaufsstellen Böhnchen) werden immer die Wege über die Schulhöfe und das Haupttreppenhaus genutzt. Daraus ergibt sich, dass keine Schülerin / kein Schüler der Sek I sich im Alt- oder Neubau mit einer solchen Begründung aufhalten darf.
Die Haus- und Pausenordnung als pdf-Datei gibt es natürlich auch.
Stand: 16.11.2022