Schülerbetriebspraktikum
2020
Schülerbetriebspraktikum der Jahrgangsstufe EF
2021 (14.-18. 06.2021) Neuer Praktikumszeitraum!
Hinweise zur Prakikumsplatzsuche
2020 (20.04.2020-30.04.2020)
Hinweise zur Prakikumsplatzsuche
Organisation: Nils Schöttler ( schoettler@stmg.de)
Sprechstunde:
Raum: A. 202
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF nehmen während der ersten beiden Wochen nach den Osterferien an einem Schülerbetriebspraktikum teil.
Die Schülerinnen und Schüler sollen während des Praktikums in einem Beruf oder Berufsfeld ihrer Wahl erste praktische Erfahrungen sammeln, um ihre bisherigen Vorstellungen und Erwartungen zu überprüfen und die Berufswahlentscheidung vorzubereiten.
Um sich bei einem Betrieb bewerben zu können, muss dort eine Bestätigung der Schule vorgelegt werden, dass das Betriebspraktikum der Schule in dem entsprechenden Zeitraum stattfindet.
Wurde ein Praktikumsplatz gefunden, muss der ausgefüllte Meldebogen in der Schule abgegeben werden (roter Briefkasten Büro A. 102 ).
Anschließend muss ein Vorbericht verfasst und bis zu Beginn der Osterferien bei dem zugewiesenen Betreuungslehrer abgegeben werden.
Der Vorbericht sollte folgendes beinhalten:
- Wie wurde der Praktikumsplatz gefunden?
- Informationen über den Beruf?
- Erwartungen an das Prakitkum
Während/nach dem Praktikum wird ein Praktikumsbericht erstellt, der bis zu dem angegebenen Zeitpunkt (siehe Terminplan) den betreuenden Lehrer abgegeben. Informationen zu Form und Inhalt finden Sie am Anfang.
Für die nachfolgenden Jahrgänge ist es interessant, welche Erfahrungen in dem Betrieb gemacht wurden und ob demnach ein Praktikum in diesem Betrieb zu empfehlen ist. Deswegen bitten wir alle Schülerinnen und Schüler dem Praktikumsbericht den Beurteilungsbogen beizufügen.
Eine Beurteilung durch den Betrieb kann freiwillig erfolgen:
Abschließend finden Sie hier allgemeine Informationen zur Fahrtkostenerstattung und den rechtlichen Grundlagen:
Da das Betriebspraktikum weder ein Ausbildungs‑ noch ein Beschäftigungsverhältnis darstellt, ist eine finanzielle Vergütung unzulässig.
Die Schüler sind durch den Schulträger sowohl unfall‑ als auch haftpflichtversichert. Der Betrieb, in dem die Schüler das Betriebspraktikum durchführen, ist Unterrichtsort, sodass auch Versicherungsschutz bei der An‑ und Abfahrt besteht.
Das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art während des Betriebspraktikums ist untersagt, unabhängig davon, ob die Schülerin oder der Schüler einen Führerschein besitzt. Die Benutzung eines privaten PKW für Anfahrt und Heimfahrt ist gestattet.
Schülerinnen und Schüler, die ihr Praktikum in Betrieben des Lebensmittelgewerbes durchführen, werden vor Beginn des Praktikums beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet und ärztlich untersucht. Die Kosten übernimmt der Schulträger.
Das Schülerbetriebspraktikum fällt in den Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Fassung vom 24.4.1986.
Die Fahrtkosten für die täglichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden vom Schulträger bis zu einer Entfernung von 25 km zwischen Wohnung und Betrieb übernommen. Der Erstattung werden die Kosten der günstigsten Fahrkarte, z.B. einer Wochenkarte, zugrunde gelegt.
Die Fahrtkosten für ein privates Fahrzeug von 0,13 ct/km werden nur übernommen, wenn schriftlich die Unzumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nachgewiesen wird. Eine Erstattung der Fahrtkosten mit dem Privatwagen erfolgt nur, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Es besteht keine Busverbindung.
Die nächste Bushaltestelle ist weiter als 2 km entfernt. Hier erfolgt eine Erstattung nur bis zur Bushaltestelle.
Die Hin- und Rückfahrt nimmt unter Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindung zusammengerechnet mehr als drei Stunden in Anspruch.
Die Wohnung muss vor 6 Uhr verlassen werden.
Anträge sind im Sekretariat erhältlich
Form und Inhalt Praktikumsbericht